Bankgarantie

Bankgarantie

Die Bankgarantie ist ein Sicherungsinstrument und kein Zahlungsinstrument.


In der Regel sollte keine Auszahlung der Garantiesumme erfolgen. Durch deren Ausstellung übernimmt die Bank in Ihrem Auftrag die unwiderrufliche Verpflichtung, eine geldwerte Leistung zu erbringen. Diese passiert dann, wenn Sie eine bestimmte vertragliche Leistung nicht erbringen. In diesem Fall kann der/die Begünstigte die Bankgarantie in Anspruch nehmen.

Abhängig vom Zweck gibt es folgende Arten von Garantien:

  • Zahlungsgarantie
  • Anzahlungs- bzw. Vorauszahlungsgarantie
  • Bietgarantie
  • Erfüllungsgarantie
  • Gewährleistungsgarantie
  • Haftrücklassgarantie
  • Kreditbesicherungsgarantie
  • Zollgarantie
  • Konossementsgarantie

 

Wir übermitteln die Bankgarantie der/dem Begünstigen entweder direkt oder über eine Avisobank. Bankgarantien für ein anderes Land werden in Zusammenarbeit mit internationalen Banken ausgestellt. Diese stellen unter Rückhaftung unserer Bank eine direkte Garantie aus. Gerne überprüfen wir für Sie Bankgarantien, die aus dem Ausland kommen und zu Ihren Gunsten erstellt sind.

Auftrag zur Erstellung einer Garantie
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Information zu Bankgarantie Ausland (.pdf)
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Infobroschüre: Risikomanagement im Außenhandel - Wegweiser für sichere Export- und Importgeschäfte (.pdf)
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